Haushaltsnahe Dienstleistungen

"Haushaltsnahe Dienstleistung" ist eigentlich ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er klingt theoretisch, steht aber für eine ziemlich praktische Angelegenheit. Unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht man Tätigkeiten im Haushalt, die von einer Firma oder einem selbstständigen Dienstleister durchgeführt werden. Also nicht von Ihnen selbst.


Die Gründe, warum Menschen Aufgaben im Haushalt an andere abgeben, sind ganz verschieden. Manche haben nicht die Zeit, sich um alles selbst zu kümmern. Für ältere Menschen sind schwere oder risikoreiche Tätigkeiten wie Gartenarbeit oder der Tritt auf die Leiter oft einfach nicht mehr machbar.


Welche Hilfe im Haushalt bekomme ich?

Unter die haushaltsnahen Dienstleistungen fallen:

  • Tätigkeiten im Haushalt: zum Beispiel kochen, putzen, aufräumen, Wäsche waschen, usw.
  • Unterstützende Tätigkeiten: zum Beispiel Begleitung beim Arzt oder Spaziergang, Ausführen eines Haustiers, Fahrdienste zu Behörden, Unterstützung beim Schreiben oder Telefonieren

Nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören die medizinische Pflege, pädagogische Betreuung, Reparaturen oder Umbauten.


Bekomme ich als pflegebedürftiger Mensch finanzielle Unterstützung?

Pflegebedürftige Menschen können monatlich bis zu 125 Euro Entlastungsbetrag von der Pflegekasse erhalten. Es handelt sich dabei um eine Leistung Ihrer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung. Mit dem Geld können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlen. Allerdings müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, um den Entlastungsbetrag zu bekommen.


Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag:

  • Sie haben mindestens Pflegegrad 1.
  • Sie wählen einen Anbieter, der von den Pflegekassen zertifiziert ist.


Wie finde ich einen geeigneten Anbieter?

Wer haushaltsnahe Dienstleistungen auf den Entlastungsbetrag anrechnen lassen möchte, sollte darauf achten, einen zertifizierten Anbieter in Anspruch zu nehmen. Seit 01.05.2024 bin ich anerkannter Anbieter dieser Leistungen.


TIPP: In der Praxis zögern manche Menschen, den Entlastungsbetrag in Anspruch zu nehmen. Manche haben Sorge, dass sie dadurch an Selbstständigkeit verlieren. Andere scheuen prinzipiell, Unterstützung von der Pflegekasse anzunehmen. Mein Tipp: Nehmen Sie die Möglichkeit der Unterstützung im Haushalt lieber früher als später wahr. Wer rechtzeitig auf Hilfe von außen zurückgreift, kann das Risiko von Unfällen oder Überbelastung deutlich reduzieren.


"Haushaltsnahe Dienstleistung" ist eigentlich ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er klingt theoretisch, steht aber für eine ziemlich praktische Angelegenheit. Unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht man Tätigkeiten im Haushalt, die von einer Firma oder einem selbstständigen Dienstleister durchgeführt werden. Also nicht von Ihnen selbst.


Die Gründe, warum Menschen Aufgaben im Haushalt an andere abgeben, sind ganz verschieden. Manche haben nicht die Zeit, sich um alles selbst zu kümmern. Für ältere Menschen sind schwere oder risikoreiche Tätigkeiten wie Gartenarbeit oder der Tritt auf die Leiter oft einfach nicht mehr machbar.


Welche Hilfe im Haushalt bekomme ich?

Unter die haushaltsnahen Dienstleistungen fallen:

  • Tätigkeiten im Haushalt: zum Beispiel kochen, putzen, aufräumen, Wäsche waschen, usw.
  • Unterstützende Tätigkeiten: zum Beispiel Begleitung beim Arzt oder Spaziergang, Ausführen eines Haustiers, Fahrdienste zu Behörden, Unterstützung beim Schreiben oder Telefonieren

Nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören die medizinische Pflege, pädagogische Betreuung, Reparaturen oder Umbauten.


Bekomme ich als pflegebedürftiger Mensch finanzielle Unterstützung?

Pflegebedürftige Menschen können monatlich bis zu 125 Euro Entlastungsbetrag von der Pflegekasse erhalten. Es handelt sich dabei um eine Leistung Ihrer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung. Mit dem Geld können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlen. Allerdings müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, um den Entlastungsbetrag zu bekommen.


Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag:

  • Sie haben mindestens Pflegegrad 1.
  • Sie wählen einen Anbieter, der von den Pflegekassen zertifiziert ist.

Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen entsprechenden Antrag stellen. Das Gute ist: Wenn Sie in einem Monat nicht den gesamten Betrag verbrauchen, können Sie den Rest in den nächsten Monat übertragen. Sie können sogar übriggebliebene Entlastungsbeträge in das nächste Kalenderjahr mitnehmen – allerdings müssen sie sechs Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abgerufen werden.


TIPP: Rein rechtlich betrachtet ist der Entlastungsbetrag ein so genannter Erstattungsbetrag. Das bedeutet: Wenn Sie gerne Geld von Ihrer Kasse in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie alle Belege gut aufbewahren. Sie müssen sie bei der Pflegekasse einreichen - erst dann bekommen Sie Ihr Geld zurück.


Wie finde ich einen geeigneten Anbieter?

Wer haushaltsnahe Dienstleistungen auf den Entlastungsbetrag anrechnen lassen möchte, sollte darauf achten, einen zertifizierten Anbieter in Anspruch zu nehmen. Für die Zertifizierungsvorschriften sind übrigens die einzelnen Bundesländer zuständig.


TIPP: In der Praxis zögern manche Menschen, den Entlastungsbetrag in Anspruch zu nehmen. Manche haben Sorge, dass sie dadurch an Selbstständigkeit verlieren. Andere scheuen prinzipiell, Unterstützung von der Pflegekasse anzunehmen. Mein Tipp: Nehmen Sie die Möglichkeit der Unterstützung im Haushalt lieber früher als später wahr. Wer rechtzeitig auf Hilfe von außen zurückgreift, kann das Risiko von Unfällen oder Überbelastung deutlich reduzieren.


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