Sie stehen vor vielen offenen Fragen und schwierigen Entscheidungen, wenn sie ihre Lieben in guten Händen wissen möchten.
Ich stehe in dieser Situation an Ihrer Seite.
Seit 2005 kann im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit polnisches Pflegepersonal legal in Deutschland beschäftigt werden. Dies eröffnet Angehörigen von Pflegebedürftigen völlig neue Perspektiven in der häuslichen Betreuung. Das Konzept der kostengünstigen 24-Stundenpflege und Betreuung durch polnische Pflegekräfte bietet somit eine attraktive Alternative zur stationären Unterbringung.
Rechtliche Aspekte – 100% legale Entsendung mit A1 Formular.
Das Pflegepersonal ist bei meinen Kooperationsfirmen angestellt und ist somit kranken-, sozial- und haftpflichtversichert. Das jeweilige Unternehmen in Polen trägt dafür Sorge, dass die Steuer, Kranken- und Sozialversicherungsabgaben der Betreuungskraft an die entsprechenden Behörden abgeführt werden.
Die Entsendung der Betreuungskraft nach Deutschland erfolgt auf der Basis des europäischen Entsendegesetzes. Die Garantie für eine einwandfreie und rechtssichere Entsendung liefert das von den polnischen Behörden ausgestellte Formblatt A1.
Rechte der Dienstleister
• Erholung nach Anreise
• Eigenes Zimmer mit eigenem Bett und Kleiderschrank, in das sich die/ der Dienstleister/in zurückziehen kann.
• Tägliche Pausen für 2 Stunden; einmal/ Woche freier Nachmittag für 4 bis 6 Stunden (die jeweiligen freien Nachmittage und die Pausenzeiten werden mit der Familie besprochen) .
• Die prinzipielle 24 Stundenbereitschaft bedeutet nicht, dass auch 24 Stunden gearbeitet wird. Angemessene Ruhezeiten müssen eingehalten werden., insbesondere wenn eine über das Maß bestehende krankhafte nächtliche Unruhe der zu betreuenden Person vorliegt.
Ein genaues Angebot bespreche ich gerne mit Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch.
In diesem Gespräch (telefonisch oder persönlich) kann ich Ihnen erstmal nur eine Preisspanne nennen - den genauen Preis zu nennen ist nur nach beantwortetem Fragebogen möglich - wenn Sie diesen so detailliert wie möglich ausfüllen, werden auch eventuelle Unstimmigkeiten vermieden - die Betreuungskraft weiß dann ganz genau was ihr Aufgabengebiet ist, und auch der Vertrag wird nach dem Fragebogen entstehen.